Praxis für Sprachtherapie Tenbusch & Wirsching

Kosten

Unsere Praxis besitzt eine Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen.

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die Krankenkasse. Nicht von der Zuzahlung befreite Patienten müssen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten selbst übernehmen. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Sollten Sie privat versichert sein, benötigen Sie ebenfalls eine ärztliche Verordnung. Bitte informieren Sie zusätzlich vorab Ihre private Krankenkasse über die Therapieaufnahme und klären, in welchen Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt.