Praxis für Sprachtherapie Tenbusch & Wirsching

Der Weg zur Therapie

Je früher die sprachtherapeutische Behandlung beginnen kann, desto größer kann der Therapieerfolg sein! Deshalb zögern Sie nicht, bei Sprach-, Sprech, Stimm-, Rede- und/oder Schluckstörungen sogleich Ihren Arzt zu informieren.

Für die Behandlung der Störungsbilder aus unserem Therapieangebot benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese kann Ihnen je nach Diagnose ein HNO -, Haus-, Kinder- & Zahnarzt sowie Neurologe, Internist, Pädaudiologe oder Kieferorthopäde ausstellen.

Haben Sie eine ärztliche Verordnung für die Sprachtherapie erhalten, wird in einem Erst- und Anamnesegespräch der Grund des Therapiewunsches geklärt. Die anschließende Diagnostik stellt die Grundlage für den Verlauf, die Dauer und die Häufigkeit der Therapie dar, so dass eine individuelle dem Störungsbild angepasste Behandlung stattfinden kann.

Die sprachtherapeutische Behandlung wird als Einzeltherapie durchgeführt und die Dauer einer Therapiesitzung beträgt in der Regel 45 Minuten. Je nach Art und Ausmaß der Störung findet die Behandlung ein- bis mehrmals wöchentlich statt. In manchen Fällen ist auch die Durchführung einer Gruppentherapie möglich. Je nach Störungsbild kann die Therapie nach wenigen Behandlungseinheiten abgeschlossen sein, oder sich auch über einen langen Zeitraum erstrecken.

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Kosten

Die Therapiekosten setzen sich wie folgt zusammen.

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